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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Pauschalreisen

Wir, die Touristik GmbH Mecklenburgische Schweiz MSVF, sind Ihr Partner für den Urlaub in der Mecklenburgischen Schweiz und der Vorpommerschen Flusslandschaft. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Reiseveranstalterin. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch den Abschluss des Reisevertrages durch Sie anerkannt und finden in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.

1. Abschluss des Reisevertrages

  1. Im Falle einer Gruppenreise erstellen wir für Sie auf Anfrage ein verbindliches schriftliches Reiseangebot. An dieses Angebot sind wir für die Dauer von 14 Tagen gebunden. Sofern Sie sich für das Angebot entschieden haben, kommt der Reisevertrag durch Ihre schriftliche Annahmeerklärung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigene einstehen, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen haben. Weicht der Inhalt Ihrer Annahmeerklärung vom Inhalt unseres Angebotes ab, so liegt ein neues Angebot vor, welches wir überprüfen werden, um Ihnen soweit möglich ein neues verbindliches Angebot zu unterbreiten.
  2. Im Falle eines Einzelreisenden bieten Sie uns durch Ihre schriftliche, mündliche oder fernmündliche Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch uns in Form einer Reisebestätigung zustande.

2. Zahlungsbedingungen

Zur Absicherung Ihrer Kundengelder haben wir eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit der Reisebestätigung übersenden wir Ihnen zum Nachweis einen Sicherungsschein gem. § 651 k Abs. 3 BGB, nach deren Erhalt eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig wird. Die Restzahlung hat bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt durch Zahlungseingang auf dem Konto der Touristik GmbH Mecklenburgische Schweiz MSVF zu erfolgen.

3. Leistungen

  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren aktuellen Prospekten/Katalogen sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich.
  2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

    3. Die bei der Buchung herangezogenen Orts- oder Hotelprospekte haben lediglich einen unverbindlichen Informationscharakter, ohne dass deren Inhalte gewährleistet werden.

4. Leistungsänderungen

Wir verpflichten uns, Sie über etwaig notwendig gewordene Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anzubieten.

5. Rücktritt des Reisenden

  1. Sie können jederzeit vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns als Reiseveranstalterin.
  2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen zu berücksichtigen. Im Falle eines Rücktritts werden pauschale Rücktrittsgebühren wie folgt erhoben:
    30 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
    29-22 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
    21-15 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
    14-7 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
    ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
  3. Bei Nichtantritt der Reise ohne Kündigung bleiben Sie zur Zahlung von 95 % des Reisepreises verpflichtet.
  4. Ihnen bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die geltend gemachte Rücktrittsgebühr entstanden ist.
  5. Bei Nichterreichen einer verbindlich vereinbarten Teilnehmerzahl im Rahmen einer Gruppenreise, verbleibt es bei dem vereinbarten Reisepreis.

6. Umbuchungen und Ersatzpersonen

Auf Ihren Wunsch hin nehmen wir Änderungen der Buchung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkünfte oder der Beförderungsart vor, soweit dies durchführbar ist. Hierfür wird ein Umbuchungsentgelt von 30,00 € pro Person erhoben.

Bis zum Reisebeginn können sich Einzelreisende bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten, mindestens 50,00 €, gehen zu ihren Lasten. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung der Reiseveranstalterin

In den folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist und

b) bis 1 Woche vor Reiseantritt
wenn sich der Reisende mit der Zahlung des gesamten Reisepreises oder eines Teiles im Verzug befindet.
Kündigen wir den Reisevertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Hiergegen werden angerechnet die Werte der ersparten Aufwendungen und die Vorteile, die uns aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entstehen einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Erträge.

c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt,
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht mehr zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht besteht für uns jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn Ihnen die zum Rücktritt führenden Umstände auf Wunsch nachgewiesen und Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet wurde.

Wird die Reise aus dem unter c) genannten Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

  1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die vorab erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
  2. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Ihnen die Mehrkosten zur Last.

9. Haftung der Reiseveranstalterin

Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haften wir für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, wie Hotels, Beförderungsunternehmen und Mietwagenfirmen.

c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen/Prospekten, jedoch nicht für Änderungen, die nach Veröffentlichung eingetreten sind, insbesondere bei Informationen, die auf Angabe von Leistungsträgern, z. B. Hotels beruhen. Diese behalten sich Änderungen ohne vorherige Ankündigung vor, es kann also zu Abweichungen kommen.

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

10. Gewährleistung

a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Hierzu setzen Sie sich unverzüglich mit dem Ansprechpartner in Verbindung, der Ihnen mit den Reiseunterlagen mitgeteilt wurde. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse zu Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

d) Schadenersatz
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen.

11. Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12. Mitwirkungspflicht

  1. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
  2. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung (soweit vorhanden) oder den örtlichen Leistungsträgern (z.B. Hotel, Mietwagenfirma) zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Können die Leistungsstörungen nicht behoben werden, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

  1. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen müssen von Ihnen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich uns gegenüber geltend gemacht werden, wenn Sie nicht ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.
  2. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll.
  3. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht und schweben Verhandlungen über die Ansprüche, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir Ihre Ansprüche schriftlich zurückweisen.

14. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften

  1. Bitte beachten Sie die Informationen zu Pass- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn wir hätten Sie falsch informiert.
  2. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Reisepasses bzw. Personalsausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
  3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Benutzungshinweise.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Touristik GmbH MSVF beim Amtsgericht Demmin, Zweigstelle Malchin.

Stand Mai 2005

Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz e.V. - Am Bahnhof - 17139 Malchin Telefon (0 39 94) 29 97 81 Telefax (0 39 94) 29 97 88
eMail: info@mecklenburgische-schweiz.com