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Inhalt
Wir, die Touristik GmbH Mecklenburgische Schweiz MSVF, sind Ihr Partner für den Urlaub in der Mecklenburgischen Schweiz und der Vorpommerschen Flusslandschaft. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Reiseveranstalterin. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch den Abschluss des Reisevertrages durch Sie anerkannt und finden in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Zahlungsbedingungen
Zur Absicherung Ihrer Kundengelder haben wir eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit der Reisebestätigung übersenden wir Ihnen zum Nachweis einen Sicherungsschein gem. § 651 k Abs. 3 BGB, nach deren Erhalt eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig wird. Die Restzahlung hat bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt durch Zahlungseingang auf dem Konto der Touristik GmbH Mecklenburgische Schweiz MSVF zu erfolgen.
3. Leistungen
3. Die bei der Buchung herangezogenen Orts- oder Hotelprospekte haben lediglich einen unverbindlichen Informationscharakter, ohne dass deren Inhalte gewährleistet werden.
4. Leistungsänderungen
Wir verpflichten uns, Sie über etwaig notwendig gewordene Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anzubieten.
5. Rücktritt des Reisenden
6. Umbuchungen und Ersatzpersonen
Auf Ihren Wunsch hin nehmen wir Änderungen der Buchung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkünfte oder der Beförderungsart vor, soweit dies durchführbar ist. Hierfür wird ein Umbuchungsentgelt von 30,00 € pro Person erhoben.
Bis zum Reisebeginn können sich Einzelreisende bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten, mindestens 50,00 €, gehen zu ihren Lasten. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung der Reiseveranstalterin
In den folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist und
b) bis 1 Woche vor Reiseantritt
wenn sich der Reisende mit der Zahlung des gesamten Reisepreises oder eines Teiles im Verzug befindet.
Kündigen wir den Reisevertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Hiergegen werden angerechnet die Werte der ersparten Aufwendungen und die Vorteile, die uns aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entstehen einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Erträge.
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt,
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht mehr zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht besteht für uns jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn Ihnen die zum Rücktritt führenden Umstände auf Wunsch nachgewiesen und Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet wurde.
Wird die Reise aus dem unter c) genannten Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
9. Haftung der Reiseveranstalterin
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haften wir für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, wie Hotels, Beförderungsunternehmen und Mietwagenfirmen.
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in unseren Katalogen/Prospekten, jedoch nicht für Änderungen, die nach Veröffentlichung eingetreten sind, insbesondere bei Informationen, die auf Angabe von Leistungsträgern, z. B. Hotels beruhen. Diese behalten sich Änderungen ohne vorherige Ankündigung vor, es kann also zu Abweichungen kommen.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Hierzu setzen Sie sich unverzüglich mit dem Ansprechpartner in Verbindung, der Ihnen mit den Reiseunterlagen mitgeteilt wurde. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in Ihrem eigenen Interesse zu Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
d) Schadenersatz
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen.
11. Beschränkung der Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12. Mitwirkungspflicht
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Touristik GmbH MSVF beim Amtsgericht Demmin, Zweigstelle Malchin.
Stand Mai 2005
Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz e.V. - Am Bahnhof - 17139 Malchin Telefon (0 39 94) 29 97 81 Telefax (0 39 94) 29 97 88
eMail: info@mecklenburgische-schweiz.com